Tierversuche in der Kosmetik
In der kosmetischen Industrie wird ständig mit chemischen Stoffen experimentiert - sei es, um einen neuen Konservierungsstoff, eine neue Duftnuance oder eine neue Modefarbe zu entwickeln.
Diese Stoffe sind in "pflegenden Kosmetika", wie Hand- und Gesichtscremes, Lippenstiften, Gesichtswässern, Badezusätzen, Seifen, Shampoos, Puder, Sonnenschutzmitteln, und in "dekorativen Kosmetika", wie Wimperntusche, Haarfärbemitteln oder Lidschatten, enthalten.
Bevor die Mittel auf den Markt kommen, wird untersucht, ob sie möglicherweise giftig sind oder ob sie Haut und Schleimhaut reizen. Man prüft außerdem, ob ein Stoff, der mit der Haut in Kontakt kommt, Allergien auslöst oder Akte erzeugt. Es wird weiterhin untersucht, ob er eine krebserregende oder erbgutverändernde Wirkung hat oder aber die Fruchtbarkeit und die Entwicklung der Nachkommen beeinflusst. In bestimmten Fällen wird darüber hinaus analysiert, ob und inwieweit äußerlich einwirkende Stoffe in den Körper aufgenommen werden, wie sie sich im Körper verteilen, sich eventuell verändern und wieder ausgeschieden werden. All diese Prüfungen erfolgen heute häufig immer noch in Tierversuchen.
Was sind das für Versuche, von denen die Kosmetikhersteller behaupten, sie seien harmlos und bereiten den Versuchstieren keine Schmerzen?
DER SCHLEIMHAUTVERTRÄGLICHKEITSTEST (DRAIZE-TEST)
Beim Schleimhautverträglichkeitstest wird Kaninchen eine Probe des zu testenden Präparats in die Augen geträufelt und eingerieben. Da Kaninchen kaum Tränenflüssigkeit absondern, bleibt die Substanz mindestens 24 Stunden lang in konzentrierter Form im Auge. Starke Reizungen der Bindehaut, Verätzungen oder sogar die völlige Zerstörung des Auges können die Folge sein.


Kaninchen Draize1 PETA Kaninchen Draize2 BUAV
DER HAUTREIZUNGSTEST
Auch für Hautreizungstests müssen meist Kaninchen herhalten. Auf geschorene, teilweise aufgeritzte Körperpartien soll die zu prüfende Substanz einwirken. Dabei können Hautreizungen, Entzündungen und Ekzeme auftreten. Sowohl bei Schleimhautverträglichkeits- als auch bei Hautreizungstests sind die Tiere entweder in Gestellen festgeschnallt oder abdeckende Verbände oder Halsmanschetten sollen verhindern, dass sie sich belecken und kratzen können.


MS Haut One Voice RABBIT2 One Voice
DER TOXIZITÄTSTEST
Für den Test auf Giftigkeit werden Säugetiere - heute meist Ratten oder Mäuse - "verwendet". Jedes Tier erhält eine genau festgelegte Dosis der zu prüfenden Substanz. Die Prüfsubstanz kann dem Futter beigemischt sein oder aber die Tiere werden durch eine Schlundsonde gezwungen, sie zu schlucken. Andere Substanzen werden in Muskeln, Venen oder in die Bauchhöhle gespritzt oder die Tiere müssen sie inhalieren. Über Tage hinweg werden die auftretenden Krämpfe, Lähmungen und andere Reaktionen beobachtet und protokolliert. Schließlich tötet man die Tiere, um den Grad der Schädigungen an Organen und Nervensystem bestimmen zu können.

Meerschweinchen PETA
Im LD50- Test zur Charakterisierung der akuten Giftwirkung geht es darum die Dosis einer Substanz zu ermitteln, bei der die Hälfte der Versuchstiere den Tod erleidet. Für diese Testverfahren werden pro zu testender Substanz mindestens 30, häufig jedoch erheblich mehr Tiere- meist Mäuse und Ratten-, "verbraucht".
Inzwischen werden, alternativ zum LD50- Test, die "Fixed-Dose-Procedure", der "Approximative LD50-Test" und die "Acute Toxis Class"- Methode zugelassen. Bei der ersten Methode werden die Tiere getötet, bevor sie an den Vergiftungen sterben. Den beiden anderen Verfahren ist gemeinsam, dass man hier die akute Giftigkeit feststellt, ohne den statistisch abzusichernden LD50- Wert zu bestimmen. Wenn auf diese Weise die Zahl der Versuchstiere auch vermindert werden kann, so erleiden die eingesetzten Tiere doch nach wie vor große Qualen.
Den Verbraucherinnen gegenüber wird der Einsatz von Tierversuchen für die Entwicklung neuer Kosmetika damit gerechtfertigt, dass man sie vor gesundheitlichen Schädigungen bei der Anwendung neuer kosmetischer Mittel schützen müsse.
Es wird behauptet, dass nur Tierversuche diese Sicherheit gewährleisten können.
Dies wird aber verschwiegen:
1. Es ist äußerst umstritten, ob die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind.
2. Gesichert ist die Unbedenklichkeit einer Substanz oder eines Produktes nur dann, wenn es sich Jahrzehnte auf dem Markt bewährt hat, ohne dass beim Menschen Nebenwirkungen aufgetreten sind.
3. Bewährte Rohstoffe und Produkte gibt es längst in ausreichendem Maße. Ginge es der Industrie wirklich allein um die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Präparate, müsste sie auf Neuentwicklungen verzichten. Neue Produkte dienen nicht den Verbraucherinnen, sondern allein wirtschaftlichen Interessen der Hersteller.
4. Es gibt inzwischen neue Prüfmethoden, mit denen man die Fragen nach Sicherheit und Verträglichkeit von Stoffen und Produkten beantworten kann.
NEUE PRÜFMETHODEN- SOGENANNTE ALTERNATIVMETHODEN ZUM TIERVERSUCH
Zellkulturen zeigen an, ob eine Substanz giftig, erbgutverändernd oder krebserregend ist.
Die Hautverträglichkeit kann mit Hilfe von "EPISKIN", einem künstlichen System, bei dem der Aufbau und die Funktion der menschlichen Haut nachgebildet sind, überprüft werden.
Auch für die Schleimhautverträglichkeitsprüfung gibt es ein entsprechendes künstliches System, "EpiOcular" genannt. Hier stehen außerdem der so genannte Hühnerei-Test und, ergänzend, Zellkulturtests zur Verfügung.
Aus wissenschaftlicher Sicht sind die neuen Methoden den üblichen Tierversuchen sogar überlegen. Die Ausgangsbedingungen für die Prüfung sind genau festgelegt, den im Gegensatz zu Tieren sind Zellkulturen und künstliche Systeme nicht abhängig von Schwankungen im Wohlbefinden, die ein Testergebnis stark beeinflussen können. Werden menschliche Zellkulturen eingesetzt oder ist ein künstliches System auf die Bedingung beim Menschen ausgerichtet, sind auch die Probleme der Übertragbarkeit ausgeräumt.
Die Endprodukte können schließlich an freiwilligen Probanden auf ihre Verträglichkeit getestet werden, wie dies auch mit den zuvor im Tierversuch getesteten Produkten geschieht.
Kundeninformation
Das Label "Hase mit schützender Hand" ist eine international eingetragene Marke des Internationalen Herstellerverbandes gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.
Das Label "Hase mit schützender Hand" wird dem Kosmetikhersteller erst dann verliehen, wenn dieser jeden einzelnen Rohstoff mit Lieferantenangabe unabhängig vom Deutschen Tierschutzbund e. V.,Bonn hat überprüfen lassen. Wenn Sie also dieses Bild auf einem Produkt sehen, so bedeutet das: der Hersteller hält die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes ein.
Richtlinien des deutschen Tierschutzbundes e.V. Bonn
1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden.
Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird.
Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei ( z.B. Bärengalle ) oder Ausrottung ( z.B. Moschus, Schildkrötenöl ) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden ( z.B. Cochenille, Seidenpulver ). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden. Rohstoffe von lebenden Tieren ( z.B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw. ) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG- Bioverordnung stammen,
d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben ( z.B. Pharmaindustrie ).
2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.